Sicherheitsmerkmale unserer Hüpfburgen
Durch die hohe Verarbeitungsqualität sind unsere Hüpfburgen und Attraktionen ideal zum Vermieten geeignet.
Bei Einsatz durch Verleiher und Indoorspielplätze sollen die Hüpfburgen geprüft und zugelassen sein.
Unsere Hüpfburgen erfüllen deswegen alle europäischen Normen (z.B. EN-1176-1, EN-1177 und EN 14960) und Gesetze für Hüpfburgen und aufblasbare Attraktionen.
Dies bedeutet unter anderem, dass unsere Attraktionen auf Sturzgefahr, Einklemmungsgefahr, Erstickungsgefahr und allgemeine Sicherheit überprüft wurden. Unsere Produkte erfüllen sämtliche europäische Sicherheitsregeln.
Außerdem haben wir auch selbst noch eine Anzahl zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten:
- Wir benutzen hohe Wände, die Kinder nicht leicht erklimmen können.
- Wir gestalten die Hüpffläche möglichst eben, damit die Gefahr auf Fuß- und Beinverletzungen nahezu ausgeschlossen ist und dennoch nichts von der Sprungkraft verloren geht.
- Unsere Hüpfburgen und Attraktionen haben einen besonders breiten Eintritt, über die ganze Länge des Kissens. Dadurch wird vermieden, dass die Kinder beim Verlassen des Kissens schnell hinfallen.
- Das Dach, oder das Sicherheitsnetz wird an die Wände festgenäht, um zu vermeiden, dass Kinder die Wand erklimmen und herausfallen können.
- Unsere Kissen werden standardmäßig mit deutlichen Sicherheitsanweisungen in Text und Zeichen versehen.
Alle unsere Hüpfburgen sind an den Ecken mit besonders starken Befestigungsösen versehen, an denen die Attraktionen befestigt werden können. Eine stabile Verankerung erhöht die Sicherheit für die Benutzer.
Sicherheit über alles!